1. Mietpreis

Der Mietpreis wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

2. Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss wird der komplette Mietpreis fällig.

3. Abholung

a) Das Fahrzeug kann nach Terminabsprache abgeholt werden.

b) Bei Nichtabholung eines reservierten Fahrzeuges (Transporter, Anhänger, Bus) fallen 75 % Stornokosten des Mietpreises an.

4. Kaution

Bei Übergabe muss eine Kaution von mind. € 100,00/200,00 bar hinterlegt werden. Bei Auslandsfahrten behalten wir uns vor, eine höhere Kaution einzubehalten. Bei pünktlicher und unbeschädigter Rückgabe des Fahrzeuges wird die Kaution zurückgegeben. Bei Schadensansprüchen des Vermieters erfolgt eine Verrechnung der Kaution.

5. Rückgabe und Reinigung

Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben werden. Andernfalls entstehen Weiterberechnungen und eventuelle Ausfallkosten für das Fahrzeug. Das Fahrzeug ist im technisch einwandfreien und sauberen Zustand zurückzugeben. Andernfalls entstehen folgende Kosten: Außenreinigung: € 50,00 Innenreinigung: € 50,00 - vorbehaltlich eines höheren Aufwandes. Rauchen im Fahrzeug € 50,00.

6. Fahrer

Unter Voraussetzung eines gültigen Führerscheins ist der Mieter berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Der Mieter hat das Handeln von ihm bestimmten Fahrern wie Eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zugunsten des jeweils berechtigten Fahrers.

7. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet in jedem Fall bei: - Fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung eines Schadens; - Fahrten unter Einwirkung von Alkohol, Drogen und Übermüdung; - Unfallflucht; - Nichtbeachtung der Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen; - Schäden durch Kriegsereignisse; - Schäden durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder aufgrund falscher Beladung; - Rückwärtsfahrten ohne Einweiser. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Ist aufgrund einer Beschädigung des Fahrzeuges eine Reparatur notwendig, so kann der Vermieter für die Reparaturdauer kalendertäglich eine Schadenspauschale in Höhe von € 20,00 (Anhänger) und € 79,00 (Transporter) für entgangenen Gewinn gegenüber dem Mieter geltend machen. Für den eingetretenen Wertverlust steht dem Vermieter ein Pauschalbetrag in Höhe von 15 % der Reparaturkosten gegen den Mieter zu. Dem Mieter bleibt es ausdrücklich vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Sollte eine Versicherung wegen oben genannter Punkte nicht leisten, verpflichtet sich der Mieter, ein Darlehen in Schadenshöhe aufzunehmen. Die Darlehenssumme wird zur Schadensdeckung verwendet. 

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und alle die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß abzuschließen. Zu den Wartungsarbeiten gehört u.a.: - regelmäßige Überprüfung des Reifendrucks, - Auflaufeinrichtung bei Langzeitmiete regelmäßig abschmieren. Der Mieter darf das Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt anderen als dem vertragsgemäßen Gebrauch verwenden. Verlust von Kfz-Papieren, Zubehör und sonstigem Eigentum des Vermieters gehen zulasten des Mieters. Entsteht während der Mietzeit ein Schaden am Fahrzeug, ist sofort der Vermieter persönlich zu verständigen.

9. Verhalten bei Unfällen

Im Falle eines Unfalls darf ein Schuldanerkenntnis nicht abgegeben werden. Ein Schadenfall ist dem Vermieter unverzüglich telefonisch zu melden. Eine schriftliche Meldung ist sofort nachzureichen. Die Schadensmeldung gegenüber der Versicherungsgesellschaft erfolgt durch den Vermieter. Der Mieter hat dem Vermieter auch bei geringen Schäden einen schriftlichen Bericht mit Skizze zu erstatten. Ebenfalls sind die Namen und Anschriften der beteiligten Personen und Zeugen sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu melden. Es ist sofort für eine polizeiliche Unfallaufnahme zu sorgen. Brand-, Wild- und Diebstahlschäden sind dem Vermieter und der jeweiligen Polizeibehörde sofort anzuzeigen.

10. Kosten, Wartung, Reparaturen

Kosten für Wartung, Reparaturen und Verschleißschäden trägt der Vermieter, soweit Sie nicht auf unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges beruhen. Reparaturen ab € 20,00 dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.

11. Verbotene Nutzung

Die Weitervermietung oder Verleihung des Fahrzeugs an Dritte sowie die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen oder Fahrzeugtests sind strikt untersagt.

12. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten in die westeuropäischen Staaten sind möglich. Auslandsfahrten nach Polen, in die Tschechische Republik, in die Slowakei, nach Rumänien, Ungarn, Bulgarien, in die Türkei, nach Marokko, in das ehemalige Jugoslawien und das Gebiet der ehemaligen Sowjetunion sind nur in Abstimmung mit dem Vermieter möglich, da hierfür evtl. kein Versicherungsschutz besteht.

13. Gewährleistung

a) Ein Schadensersatzanspruch des Mieters gem. § 542 BGB ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht vom Vermieter zu vertreten ist und sich nicht auf eine zugesicherte Eigenschaft bezieht. Der Ausschluss betrifft sowohl offenkundige als auch verdeckte Mängel, sofern Sie nicht unmittelbar bei Übergabe des Fahrzeugs gerügt wurden.

b) Das Kündigungsrecht des Mieters gem. § 542 BGB ist ausgeschlossen. Dem Mieter steht anstelle des Kündigungsrechts ein Anspruch auf Nachbesserung oder Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Bereitstellung des Ersatzfahrzeuges lebt das Kündigungsrecht auf. Die Kosten für die Nachbesserung trägt der Vermieter.

14. Allgemeines

Für die Befestigung der Ladung und das Anhängen des Anhängers an das Zugfahrzeug ist der Mieter selbst verantwortlich. Keine Gewähr auf evtl. mitgegebene Spanngurte.

15. Sonstige Haftung des Vermieters

Jegliche sonstige Haftung des Vermieters wird im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter entstanden Schäden soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung besteht. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche gegen den Vermieter ist ausgeschlossen.

16. Sonstiges

Zusatzvereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen sowie des gesamten Vertrages zur Folge.

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